Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

I. Vertragsschluss

(1)      Ausgangspunkt für den Vertragsschluss über die Teilnahme an einer Veranstaltung bildet das Angebot oder das Anmeldeformular, welches die bonding-studierendeninitiative           e.V.(nachfolgend „bonding“ oder der „Veranstalter“) dem Kunden per E-Mail oder Postübersandt zur Verfügung gestellt hat.

a.          Angebot:

i.          Das Angebot wird insbesondere für Individualveranstaltungen wie Exkursionen, Vorträgen, Workshops und Trainings verwendet.

ii          Der Kunde kann dieses annehmen, indem er eine entsprechende Erklärung so rechtzeitig absendet, dass sie dem Veranstalter innerhalb der im Angebot festgelegten            Frist zugeht. Dies ist ausgeschlossen, wenn der Veranstalter sein Angebot durch Absendung einer entsprechenden Mitteilung an den Kunden bereits zuvor            zurückgenommen oder widerrufen hat.
iii         Ist der Vertrag durch rechtzeitige Annahme des Angebots zustande gekommen, erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung.

b.          Anmeldeformular (Aufforderung zum Angebot):

i.          Das Anmeldeformular wird insbesondere für Großveranstaltungen wie Messen oder Thementage verwendet.
ii          Der Vertrag kann nur durch rechtzeitige Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars per E-Mail, Post oder das digitale Firmenintranet zustande kommen. Ist das             Anmeldeformular beim Veranstalter eingegangen, so erhält der Kunde, sofern ausreichend Plätze verfügbar sind oder andere Gründe dem nicht entgegen stehen, eine             schriftliche Bestätigung der Anmeldung per Mail oder über das digitale Firmenintranet, mit der der Vertragsschluss rechtskräftig wird.

(2)      Nimmt der Kunde in der Anmeldung Bezug auf eigene Vertragsbedingungen, stellt dies keine wirksame Annahme des Angebots bzw. Anmeldung zur Veranstaltung dar. Der Veranstalter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen, dass keine wirksame Anmeldung vorliegt.

II. Zweck der Veranstaltung

(1)      Diese AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen, insbesondere für Messen, Großveranstaltungen, Exkursionen, Vorträge, Workshops und Trainings. Die Veranstaltungen dienen           ausschließlich dazu, dass die Kunden sich als potenzielle Arbeitgeber für Studierende, Hoch- und Fachhochschulabsolventen sowie Doktoranden („Teilnehmer“) präsentieren.

a.        Insbesondere bei Exkursionen wird den Teilnehmern ermöglicht, sich über die Produktionsstätten, die Unternehmensstruktur und Unternehmensphilosophie sowie die            Personalpolitik des Kunden zu informieren.

(2)      Hat die Präsentation des Kunden durch Exponate, Werbemittel, das Verhalten seiner Mitarbeiter oder in sonstiger Weise nicht unmittelbar zum Ziel, den Kunden bei den           Studierenden der Universitäten und Fachhochschulen als zukünftigen Arbeitgeber darzustellen, oder beschränkt sich die Präsentation des Kunden bei einer Messe nicht auf die           zugewiesene Standfläche, kann der Veranstalter den Kunden von der Veranstaltung ausschließen.

III. Werbung

(1)      Der Veranstalter ist verpflichtet, für die Veranstaltung zu werben. Form, Inhalt und Umfang der Werbung liegen im ausschließlichen Ermessen des Veranstalters.
(2)      Der Veranstalter ist berechtigt, für die Bewerbung der Veranstaltung Name und Logo sowie andere Symbole des Kundens zu verwenden, ohne dass es einer gesonderten           Zustimmung des Kundens bedarf.
(3)      Der Kunde ist verpflichtet, dem Veranstalter alle zur Bewerbung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Anforderung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Kommt der           Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Veranstalter berechtigt, den Kunde bei der Werbung für die Veranstaltung nicht zu erwähnen.
(4)      Werbemaßnahmen des Kunden für die Veranstaltung bedürfen der Zustimmung des Veranstalters. Diese wird nur erteilt, wenn aus den Werbemaßnahmen des Kunden für die           Veranstaltung die bonding-studierendeninitiative e.V. ausdrücklich als Veranstalter erkennbar ist. Dieser Absatz gilt auch für Werbemaßnahmen Dritter im Auftrag des Kunden.
(5)      Der Veranstalter ist berechtigt, von der Veranstaltung Ton-, Bild- und Filmaufnahmen zu machen und diese für Werbung zu nutzen oder sonst zu veröffentlichen, ohne dass der           Kunde hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen kann. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass seine Mitarbeiter, soweit sie an der Veranstaltung           teilnehmen, zum Zwecke der Werbung oder sonstigen Veröffentlichung in Wort und Bild dargestellt werden dürfen.

IV. Rechte und Pflichten des Veranstalters

(1)       Der Veranstalter kann den Veranstaltungsort bei Vorliegen sachlicher Gründe ändern, sofern die Veranstaltung in der gleichen Stadt stattfindet. Durch diese Änderung kann der            Kunde keine Rechte geltend machen und nicht vom Vertrag zurücktreten.
(2)       Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn deren Durchführung gefährdet ist oder sich nicht genügend Teilnehmer zu der Veranstaltung angemeldet            haben. In diesem Fall wird dem Kunden ein bereits gezahltes Entgelt erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund der Absage sind ausgeschlossen.

V. Rechte und Pflichten des Kunden

(1)       Unbeschadet der Regelung in Ziffer IV.2 hat der Kunde die vereinbarte Vergütung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung an den Veranstalter zu zahlen.
(2)       Bei Exkursionen hat der Kunde dem Veranstalter spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung das genaue Vorortprogramm mitzuteilen. Stimmt der Veranstalter dem            Programm nicht zu, ist dies in Absprache mit dem Veranstalter anzupassen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten für das Vorortprogramm, einschließlich etwaiger Verpflegung der            Teilnehmer.

VI. Rücktritt

(1)      Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Er wird wirksam mit Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
(2)      Tritt der Kunde von einer Exkursion zurück, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Aufwandsentschädigung sowie bereits entstandener Fahrtkosten verpflichtet.
(3)      Tritt der Kunde von einer Großveranstaltungs- oder Messeteilnahme zurück und geht die Rücktrittserklärung dem Veranstalter mehr als sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu, bleibt der Kunde zur Zahlung der Hälfte des vereinbarten Entgelts an den Veranstalter verpflichtet. Geht die Rücktrittserklärung dem Veranstalter später als sechs Wochen vor Beginn der Messe zu, bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts in voller Höhe verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer Aufwand entstanden ist.
(4)      Im Falle eines Rücktritts bleibt der Kunde zur Zahlung bereits erstellter Zusatzleistungen und Imageanzeigen verpflichtet, sobald dem Veranstalter ein Aufwand entstanden ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer Aufwand entstanden ist.

VII. Haftung

(1)      Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder in seinem Auftrag handelnder Mitglieder verursacht, oder beruht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer natürlichen Person. Dies gilt nicht für leicht fahrlässiger Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Schadenshöhe den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden nicht übersteigt. Vertragswesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Der Anspruch auf Ersatz von entgangenem Gewinn ist in jedem Fall ausgeschlossen.
(2)      Der Veranstalter haftet im Übrigen gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, die durch Besucher der Veranstaltung verursacht werden.
(3)      Der Kunde kann gegenüber dem Veranstalter keine Ansprüche wegen eines Ausschlusses von der Veranstaltung gemäß II. Satz 2 oder wegen der Absage der Veranstaltung gemäß IV. Satz 2 geltend machen mit Ausnahme des in VI. Satz 3 geregelten Anspruchs.
(4)      Der Kunde haftet gegenüber dem Veranstalter für alle Schäden, die an den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Präsentationsmöglichkeiten und Einrichtungsgegenständen entstehen, es sei denn, der Veranstalter hat den Schaden zu vertreten.

VIII. Datenschutz

Ist es für die Veranstaltung notwendig, dass der Kunde im Voraus der Veranstaltungen Informationen über die Teilnehmer vom Veranstalter erhält, so dienen diese Datenübermittlungen lediglich der Durchführung, unter anderem der Erstellung der Besucherausweise der Veranstaltung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die übermittelten Namen der Teilnehmer zu anderen Zwecken zu verarbeiten und hat diese zu löschen, sobald die Verarbeitung zur Zweckerreichung nicht mehr erforderlich ist. Dem Kunden steht es frei, eigenverantwortlich personenbezogene Daten der Teilnehmer zu erheben.

IX. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für Änderungen oder Ergänzungen dieses Paragraphen.

X. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle rechtlichen Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag oder aus der Veranstaltung ist Aachen.

XI. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrags unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des Vertrags insgesamt davon unberührt.